Wie die meisten von euch wissen, bastle ich am liebsten mit Naturmaterialien, wie etwa Moos, die ich auf meinen Spaziergängen finde. Aber darf man das überhaupt?
Das Forstrecht ist da recht eindeutig. Grundsätzlich darf man nichts aus den Wäldern mitnehmen, selbst wenn es auf dem Boden liegt wie etwa Zapfen, Blätter oder auch Äste.
Glücklicherweise gibt es da eine Ausnahme, nämlich den §39 im Bundesnaturschutzgesetz die sogenannte Handstraußregel.
(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.
Dennoch dürfen keine Moose gesammelt werden die unter Naturschutz stehen, wie etwa Weißmoose, Torfmoose und Hainmoose.
Für mich ganz wichtig ist die Aussage "pfleglich entnehmen". Bei meinen Spaziergängen fand ich schon öfters Stellen im Wald die regelrecht abgerodet wurden, nicht nur Moos, auch Büsche die komplett zusammen geschnitten waren, Äste die halb abgebrochen herunter hingen usw. Sowas ist wirklich nicht nötig!
Wer größere Mengen an Moos, oder anderen Bastelmaterialien benötigt bekommt diese in jedem vernünftigen Gartencenter zu moderaten Preisen.
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Gerade vor Weihnachten bin ich gerne auf kleinen Märkte und verkaufe einige meiner selbst gebastelten Weihnachtsdekorationen. Dazu benötige ich natürlich einiges an Moos, was ich aber im Gartencenter meines Vertrauens kaufe. Erstens ist das dann kein "persönlicher Bedarf" mehr und zweitens brauche ich dann so viel, dass ich den halben Wald abgrasen müsste.
Abgesehen davon ist es auch recht gefährlich im Winter Moos im Wald zu suchen, da es meist an schlecht zugänglichen, nassen und rutschigen Stellen wächst.
Also dann, viel Spaß beim Spazieren und Sammeln und immer daran denken, es dürfen nur geringe Mengen für den persönlichen Gebrauch gesammelt werden alles andere ist strafbar.